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Die Markierung von Bekleidung, Ausrüstung und Waffen.


Wo die Effekten markiert werden.

Das Règlement de comptabilité vom 8. Floréal an 8, sagt (Tit. 4, Art. 29):

29. Markierung auf den Bestandteilen der Bekleidung.

Alle Bestandteile der Bekleidung [habillement] werden mit der Jahreszahl ihrer Herstellung bestempelt [timbreés].

Die Uniformröcke [habits] und die Westen [vestes] werden in der hinteren Falte [sur le pli de derrière] gekennzeichnet, und die Kniebundhosen [culottes] außen auf der rechten Seite des Bundes [sur le côté droit extérieur de la ceinture].

Alles Lederzeug [buffleterie], die Gewehrriemen [bretelles], Tornister [havre-sacs], [die Mantelsäcke (porte-manteaux)] und andere Ausrüstungsstücke [effets d'équipement], werden mit der Nummer des Mannes und dem jeder Kompanie zugewiesenen Buchstaben gekennzeichnet.

Und in Tit. 4, Art. 47:

47. Markierung auf der Bewaffnung.

Alle Musketen, Bajonette und Säbel werden mit dem der Kompanie zugewiesenen Buchstaben gekennzeichnet, sowie mit einer Nummer zwischen 1 und der Zahl, die die Mannschaftsstärke der Kompanie repräsentiert.

Die Waffen derjenigen, die von der Kompanie abgehen, werden denjenigen gegeben, die sie ersetzen, so daß die Reihenfolge der Nummern der Soldaten auf keinen Fall abgeändert wird, sondern stets so bleibt, wie sie in den Kompanien, Divisionen, Subdivisionen und Escouaden ursprünglich festgelegt worden ist.

Die überzähligen Waffen [armes sans destination], und die der auf Urlaub abwesenden [absens par congé] Soldaten werden im Vorratslager [magasin] der Kompanie aufbewahrt, und von den zum Arbeitsdienst eingeteilten Soldaten [hommes de corvée] gepflegt.

Das Règlement d'administration vom 10. Februar 1806, wiederholt diese beiden vorstehenden Artikel in seinen Artikeln 12 und 34 Wort für Wort, nur dem dritten Satz des Artikels 12 werden die Worte "die Mantelsäcke" hinzugefügt.

Im Jahre 1807 erschien in Paris die 1. Ausgabe des "Manuel d'Infanterie ou Résumé de tous les Règlemens, Décrets, Usages, Renseignemens, propres à cette Arme. Ouvrage renfermant tout ce que doivent savoir les sous-officiers." (Handbuch der Infanterie oder Zusammenfassung aller Reglements, Dekrete, Gebräuche und Hinweise für diese Waffe. Ein Werk, das alles beinhaltet, was die Unteroffiziere wissen müssen). Autor dieses Werkes war der damalige Major Etienne-Alexandre Bardin (1774-1841).

Im Jahre 1808, gab es eine 2. Ausgabe, das Datum der 3. Ausgabe kenne ich leider nicht, die 4. Ausgabe erschien 1813 mit der Bemerkung "Ouvrage adopté par décision de S. Exc. le Ministre de la Guerre pour l'instruction des Elèves de l'Ecole de Saint-Cyr." (Ein Werk, das aufgrund einer Entscheidung Seiner Exzellenz des Kriegsministers für den Unterricht der Schüler der Militärschule von Saint-Cyr verwendet wird). Eine Art 5. Ausgabe aus dem Jahre 1814 trägt den Titel: "Cours d'Instruction à l'usage des élèves sous-officiers d'infanterie appelés à l'école de Fontainebleau, Définitivement arrêté par la Commission formée dans la Garde impériale pour cette rédaction." (Instruktions-Kurs für den Gebrauch der Unteroffizier-Schüler der Infanterie, die an die Militärschule von Fontainebleau berufen worden sind. Endgültig genehmigt von der Kommission, die für diese Redaktion in der Kaisergarde gebildet worden ist).

Nachfolgend habe ich übersetzt, was Bardin in der 2. Ausgabe von 1808 (Nº 319, Seite 380), der 4. Ausgabe von 1813 (Nº 331, Seiten 332 f.) und der Ausgabe von 1814 (Seiten 234 f.) schreibt:

Markierung der Effekten des Soldaten.

Der Fourrier sorgt dafür, daß alle Effekten des Soldaten mit der Kennzeichnung [marque] des Regimentes und den Nummern des Mannes und der Kompanie versehen werden (Règlement de comptabilité vom 8. Floréal an 8, Tit. 4, Art. 29).
[5. Ausgabe: Es werden alle Effekten des Soldaten, einschließlich der Riemen des Tornisters, mit der Kennzeichnung des Regimentes und den Nummern des Mannes und der Kompanie versehen.]

Der Uniformrock [habit] muß mittels eines Etiketts von weißem Papier [étiquette de papier blanc] auf dem Leinenfutter [doublure de toile] innen auf der rechten Seite in Höhe der Brust gekennzeichnet werden. Die Nummer und der Buchstabe werden mit Druckerschwärze [encre d'imprimerie] geschrieben.
[2. Ausgabe: Die Uniformröcke und Westen müssen in der hinteren Falte gestempelt (timbrés) werden]

Die Ärmelwesten [vestes à manches] auf dieselbe Art und Weise und an derselben Stelle.
[2. Ausgabe: Die Uniformröcke und Westen müssen in der hinteren Falte gestempelt (timbrés) werden]

und die Kniebundhosen (culottes) außen auf der rechten Seite des Bundes (Règlement d'administration vom 10. Februar 1806, Art. 12).]
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die tuchenen Überhosen [pantalons de drap] werden auf der rechten Seite innerhalb der Naht [en-dedans de la couture] auf dem Leinenfutter [sur la doublure de la toile] gekennzeichnet.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die leinenen Überhosen [pantalons de toile] werden ebenso gekennzeichnet.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die Mäntel [capotes] werden auf dem Futter [doublure] in der Mitte des Rückens [au milieu du dos], 50 Millimeter unterhalb des Kragens [collet], mit Druckerschwärze [encre d'imprimerie] gekennzeichnet.
[Fehlt in der 2. Ausgabe]

Die Tschakos [schakos] werden innen und auf dieselbe Art und Weise gekennzeichnet; das Etikett [étiquette] wird am Boden des Tschakos [au fond du schako] angebracht.
[Fehlt in der 2. Ausgabe. In der 5. Ausgabe: die Tschakos auf der Oberseite des Schirms (sur le dessus de la visière);]

Die Lagermützen [bonnets de police] werden innen auf dem Futter [sur la doublure] in der Mitte der Kappe [au milieu de la calotte] auf dieselbe Art und Weise wie die Tschakos gekennzeichnet.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die schwarzen Gamaschen [guêtres noires] innen auf der Vorderseite des Beins, auf dem Leinenfutter [doublure de la toile], das den oberen Teil besetzt.
[2. Ausgabe: die Gamaschen, innen, nahe des Knies;]

Die grauleinenen Gamaschen [guêtres grises] werden auf dieselbe Art und Weise gekennzeichnet.
[2. Ausgabe: die Gamaschen, innen, nahe des Knies;]

Die Hemden [chemises] werden mit Eisenrost [rouille] oder Druckerschwärze [encre d'imprimeur] gekennzeichnet, auf der rechten Seite in Höhe der Brust.
[Fehlt in der 5. Ausgabe. In der 2. Ausgabe: Die Hemden haben ihren Aufdruck (empreinte) auf der Brust, in Höhe des dritten Westenknopfes;]

Die Schuhe [souliers] werden mittels einer Stempelung [empreinte] mit einem glühendem Eisen [fer chaud] gekennzeichnet, innerhalb der Sohle in der Mitte des Absatzes. Die Stempelung wird nur so leicht angebracht, daß sie den Fuß nicht verletzt.
[Fehlt in der 5. Ausgabe. In der 2. Ausgabe: in den Schuhen ist innen, zur Mitte der Sohle hin, ein Stempel eingeschlagen (poinçonnés);]

Die Socken [chaussettes] werden auf dem Leinenfutter [sur la doublure de toile] innen auf der rechten Seite mit Eisenrost [rouille] oder Druckerschwärze [encre d'imprimeur] gekennzeichnet.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die Patronentasche [giberne] wird mittels einer Stempelung [empreinte] gekennzeichnet, die mit einem glühenden Eisen [fer chaud] auf der rechten Seite des Koffers [coffre] unterhalb der unteren Klappe [sous-pattelette] zwischen dem unteren Rand [bordure du fond] und der Tasche bourse angebracht wird.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Das Patronentaschenbandelier [banderole de la giberne] wird ebenso wie die Säbelbandeliers [baudriers] mit Druckerschwärze [encre d'imprimerie] in der Mitte des Leders in der Gegend gekennzeichnet, in der sich Patronentaschenbandelier und Säbelbandelier auf dem Rücken des Mannes kreuzen.
[2. Ausgabe: die Säbelbandeliers und die Patronentaschenbandeliers (banderolles) sind mit Hilfe eines Stecheisens (poinçon) markiert, in dem Bereich, der auf der Mitte der Brust anliegt;
5. Ausgabe: die Säbelbandeliers und die Patronentaschenbandeliers sind auf der Rückseite mittels eines eisernen Buchstabens (lettre de fer) markiert, in dem Bereich, der auf der Mitte der Brust anliegt;]

Der Tornister [havresac] wird an den Enden seiner Riemen [bretelles] nahe der Stelle gekennzeichnet, an der sie zusammentreffen, und zwar mit Hilfe eines glühenden Eisens [fer chaud], doch so, daß die Naht der Verstärkung [contrefort], welche sie zusammenhält, nicht angesengt wird.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die langen und gekrümmten Riemen des Tornisters [courroies longues et courbées du havresac] ebenso, innen und in der Mitte.
[Fehlt in der 2. Ausgabe. In der 5. Ausgabe: Es werden alle Effekten des Soldaten, einschließlich der Riemen des Tornisters (bretelles du havre-sac), mit der Kennzeichnung (marque) des Regimentes und den Nummern des Mannes und der Kompanie versehen.]

Der Gewehrriemen [bretelle du fusil] wird innen mittels einer Stempelung [empreinte] mit Druckerschwärze [encre d'imprimeur] gekennzeichnet, an der Stelle, die zwischen dem ersten und dem unteren Gewehrring [capucine du fusil] anliegt [appuie].
[2. Ausgabe: die Gewehrriemen [bretelles], eine pouce (27 mm) oberhalb der Schnalle [demi-boucle;]

Die Bajonettscheide [fourreau de baionnette] muß mittels eines glühenden Eisens [fer chaud] auf der der Naht gegenüberliegenden Seite, 25 Millimeter unterhalb des sämischledernen Randes [chapeau de buffle] gekennzeichnet werden.
[Fehlt in der 2. Ausgabe.]

Die Säbelscheide [fourreau de sabre] muß mittels eines glühenden Eisens [fer chaud] außen, 25 Millimeter unterhalb der unteren Spitze der Schlaufe des Säbelbandeliers [pointe inférieure du pendant de baudrier], gekennzeichnet werden.
[2. Ausgabe: die Säbel (...) auf (...) der Außenseite der Scheide;]

Das Gewehr [fusil] muß auf dem hinteren Teil des Laufes [tonnerre] nahe dem Gewinde der Schwanzschraube [bouton de culasse]; auf dem unteren Teil des Kolbenblechs [plaque de couche] zwischen der Nase [talon] und der Holzschraube [vis à bois]; auf der Tülle des Bajonetts [douille de baionnette] an der dem Ausschnitt [échancrure] gegenüberliegenden Seite, 25 Millimeter oberhalb des Tüllenwulstes [bourrelet]; und auf dem dicken Ende des Ladestocks [poire de la baguette] gekennzeichnet werden.
[2. Ausgabe: die Musketen, auf dem hinteren Teil des Laufes, auf dem dicken Ende des Ladestocks und auf der Tülle.]

Der Säbel [sabre] auf der Außenseite der Scheide [fourreau].
[2.  Ausgabe: die Säbel, auf der Außenseite der Klinge (sur le côté extérieur de la lame), auf der Außenseite der Parierstange (branche), und auf der Außenseite der Scheide;

[In der 5. Ausgabe: Die Bekleidungsstücke (effets d'habillement) und die Wäsche (linge) werden mit Eisenrost (rouille) gekennzeichnet; das Lederzeug (buffleterie) mit einem glühenden Eisen (fer brûlant); die Markierung auf den Waffen ist eingraviert (gravée). Das Anbringen der Markierungen und ihre Erhaltung überwacht der Fourrier.]

Das Aussehen der Markierungen.

Im Jahre 1809 erschien in Paris das zweibändige Werk "Mémorial de l'Officier d'Infanterie, présentant La Collection méthodique de tout ce que les Règlemens aujourd'hui en vigueur, et les Lois non abrogées, contiennent de particulier à cette arme; par l'auteur du Manuel d'Infanterie." (Notizbuch des Offiziers der Infanterie, enthaltend die systematische Sammlung all dessen, was die heute gültigen Reglements und die nicht aufgehobenen Gesetze bezüglich dieser Waffe beinhalten; von dem Autor des Handbuchs der Infanterie.)

In diesem Werk (Band 2, Seite 550) schreibt Bardin in Anmerkung (3) zum Règlement de comptabilité vom 8. Floréal an 8, art. 29, tit. 4:

Gemäß der Instruction vom 1. Januar 1792, Art. 9, wird die gesamte Bekleidung, einschließlich der Riemen des Tornisters, mit der Nummer des Soldaten und dem jeder Kompanie zugewiesenen Buchstaben gekennzeichnet.

Die Zeichen G. R. 1, und G. R. 2, bezeichnen die beiden Grenadier-Kompanien, und die ersten 16 Buchstaben des Alphabets bezeichnen die 16 Füsilier-Kompanien.

Die Ausrüstung [équipement] wird auf der Rückseite [revers] jedes Stückes gekennzeichnet; rechts von dem Buchstaben [vom Buchstaben aus gesehen] wird das Jahr, in welchem das Stück ausgegeben worden ist, und links die Nummer des Mannes folgendermaßen angebracht: 1791. A. 10.

Im "Cours d'Instruction" von 1814, liest man (Seite 234):

Damit diese Nummern [der Bekleidung und Bewaffnung] nicht mit der einer anderen Kompanie verwechselt werden, wird ihnen stets ein bestimmter Buchstabe beigegeben, der die Kompanie bezeichnet. Die Grenadierkompanien werden so bezeichnet: Gr. 1.; Gr. 2. &c.

Die vierundzwanzig Buchstaben des Alphabets werden den vierundzwanzig anderen Kompanien gegeben: es wird immer ein Buchstabe hinzugefügt. Wenn der Soldat von einer Kompanie in eine neue übertritt, erhält er eine neue Nummer.

Und auf Seite 235:

Auf der Rechten jedes Buchstaben [vom Buchstaben aus gesehen], muß das Jahr, in welchem das neue Stück ausgegeben worden ist, und auf der Linken die Nummer des Mannes folgendermaßen angebracht werden: 1811. A 10. &c.

Originale.

Unten sind die Markierungen auf dem Innendeckel einer Patronentasche und auf einem Säbelbandelier wiedergegeben, aus den Jahren 1811 und 1816. Interessanterweise stammen beide vom 3e Régiment Suisse (3. Schweizerregiment) in französischen Diensten.

Eine Markierung aus dem Jahre 1811.
1811         2  G         3 REGT SUISSE    5
 
Es dürfte sich um die Patronentasche des Mannes mit der Nummer der Bekleidung und Ausrüstung "5" der
Grenadier-Kompanie des 2. Bataillons des 3e Régiment Suisse handeln. Die Nummer zeigt an, daß er ein Sergent ist,
deswegen ist die Patronentasche auch nicht so breit wie die der einfachen Mannschaften.
Eine Markierung aus dem Jahre 1816.
1816         3 REG SUISSE         58         J         70
 
Dies ist ein Säbelbandelier, das vielleicht nacheinander von den Soldaten mit den Nummern "58" und "70"
getragen worden ist, die zur 10. Füsilier-Kompanie (Buchstabe "J") des 3e Régiment Suisse gehörten.

Hier noch die Markierungen auf dem Griff eines Säbels des Modells 1767. "COULA" steht wahrscheinlich für den Hersteller Jacques Coulaux, der in den 1790er Jahren in Straßburg eine Waffenfabrik besaß und im Jahre 1801 mit seinem Bruder Julien Coulaux zusammen die staatliche Waffenmanufaktur in Klingenthal übernahm. Der Abnahmestempel mit dem Hahn (der Kopf fehlt) wurde während der Revolutionszeit verwendet. Der Säbelgriff und die Klinge tragen sonst keine weiteren Markierungen.

Eine Markierung aus dem Jahre 2 der Republik.
2         G         22
 
Möglicherweise der Säbel des Mannes mit der Nummer der Bekleidung und Ausrüstung "22"
in der (einzigen) Grenadier-Kompanie eines Freiwilligen-Bataillons,
hergestellt im Jahr 2 der Republik (zwischen dem 1. Januar 1793 und dem 21. September 1794).

Über die verschiedenen Nummern des Soldaten siehe hier.

Dank.

Ich danke Jean Marie Teller für den Text der ersten Ausgabe von Bardin's "Manuel d'Infanterie", und Jan de Coster, Nicolas Salvetat, Philippe Richard und Jean Noel für Photos originaler Markierungen.



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